Teil 7 Keine Hilfe weit und breit

Моргенштерн 2
Sicherlich musste die Anwaeltin Jack die Verantwortung fuer das Desaster tragen.  Sie hat nicht aufgepasst, dass die Richterin ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe ignorierte.  Wenn meine Mutter das gewusst haette, waere sie zum Gerichtstermin nicht
erschienen.

Die Anwaeltin hat sie angelogen, dass sie durch die Richterin
beigeordnet wurde.
Nun wollte Mama wissen, ob die Anwaeltin als Beigeordnete ihr
Honorar aus der Justizkasse bekommen hatte.  Sollte dies zutreffen,konnte man von der Anwaeltin Schadenersatz fordern.

Sie sendete einen Fax an die Anwaeltin Jack.
Was jetzt so selbstverstaendlich zu sein scheint, war damals der Beginn der technischen Revolution: die Faxgeraete hielten Einzug in fast alle Bueros. Man musste die Anwaltskanzlei wegen 2 Fragen nicht mehr besuchen.

Per Fax bat meine Mutter die Kopie der Beiordnung und die der Prozesskostenhilfe.  Behauptete doch die Anwaeltin Jack zehn Tage nach dem Gericht, dass die PKH beantragt wurde.

Bald sind  Antworten gekommen:

1) "Sehr geehrte Frau Morgenstern!  Wie Sie richtigerweise feststellten, habe ich am 13. September 1996 Antrag auf PKH gestellt.  Ein Beschluss des Gerichts ist mir jedoch beslang NOCH nicht zugegangen.  Mit freundlichen Gruessen! Jack"

Das hat sie mehr als ein Jahr spaeter,nach dem Gericht im Januar 1997 geschrieben.

DANACH MACHTE SIE DIE NAECHSTE DUMMHEIT:

Ohne meine Mutter gefragt zu haben, stellte sie erneut den Prozesskostenhilfeantrag im Familiengericht.  In diesem Antrag bezeichnete sie den Anwalt Wolf als Anwalt meiner Mutter, obwohl der Wolf in der 1. Instanz nicht taetig war.

DIE ABSURDE VERDREHUNGSMETHODE HATTE IHRE FORTSETZUNG:

2)Der Beschluss aus dem Familiengericht von einer unbekannten Richterin:
" Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird mangels Erfolgsaussicht zurueckgewiesen."
Nach dem Gericht sind 13 Monate vergangen!

Aber im hachhinein darf man die Prozesskostenhilfe weder beantragen, noch abweisen! Nach dem Scheitern der Widerklage ist es nonsens, zu "prophezeien", dass die Widerklage keine Aussicht auf Erfolg hat!

WARUM HABEN SIE ES MEINER MUTTER VOR DEM GERICHT NICHT gesagt, meine Damen Juristinnen ?!

- 2-

...Meine Mutter war eine auserwaehlte Simultandolmetscherin. Eines Tages fragte sie ihren treuen langjaehrigen Auftraggeber:
- Wonach merken Sie, dass ich Ihre Fragen richtig uebersetze?
- Nach exakten logischen Antworten, die wir von Ihnen uebersetzt bekommen!-antwortete er.- Deshalb wollen wir nur mit Ihnen zusammen arbeiten!

Ja, als Freiberufler kannst du verhungern, wenn du laufend Mist baust.
Es sei denn, du bist Anwalt. Denn als Anwalt kannst du fuer Berufungen kassieren, die nicht stattgefunden haben! Du kannst Mist ohne Ende bauen unter dem Schutzschild von dem jeweiligen Aktenzeichen, welches dein Goldesel ist.

Und wo es ums Geld geht, dort hoert dein Gewissen auf.

...Ihren 60. Geburtstag wollte meine Mutter vergessen. Ihr war es nicht zum Feiern zumute.Die Gerechtigkeit war nicht in Sicht. Die Bekannten rieten: "Schreibe an Peter Escher!"

Aus letzter Kraft breitete sie wieder alle Unterlagen auf zwei Tischen aus und waehlte diejenigen aus der Menge aus, die als Beweisdokumente die einzelnen Abschnitte ihrer Beschwerde bekraeftigten.

Danach arbeitete sie einen praezisen Text mit nummerierten Abschnitten aus, um die Arbeit der Escher - Redaktion zu erleichtern.
Sie hat diese Schreiberei gehasst. Alles tat ihr weh. Sie erkrankte an Fibromyalgie.

Das Schreiben mit der Schreibmaschine, das Kopieren, sortieren, verpacken, der weite Weg zum Postkasten und zurueck - das alles fiel ihr so schwer, dass sie danach etliche Tage halbtot gelegen hatte. Nur der Gedanke, dass es vollbracht ist, troestete sie.
Sprach doch Herr Escher grossmaulig, wie ein falscher Robin Hood:

- Wer nicht kaempft, der hat schon verloren!

Bald hat sie einen duenen Briefumschlag von ihm bekommen. Sie
oeffnete den und glaubte ihren Augen nicht! Darin stand eine einzige Zeile:

               RECHTSANWALT - SUCHDIENST 0180-5254555

Was fuer ein Hohn! Nie wieder ein Anwalt! Sie hat Escher nicht
darum gebeten! Er hat sie mit jemandem verwechselt!

Sie hat einen Brief persoenlich an Escher geschrieben, um weitere Verwechslungen auszuschliessen; sie kopierte die Sache noch einmal und schickte erneut alles ab. Einige Tage wartete
sie vergebens auf seine Antwort.

Danach rief sie in der Redaktion an. Eine Frau war am Apparat.
- Was wollen Sie noch?!- antwortete sie grob.- Wir bekommen jeden Tag tausend Briefe!
- Wie ist Ihr Name?- wollte die Mutter wissen.
Die Frau schwieg, legte aber nicht auf, und wir lauschten lange dem entfernten Gemurmel in der Redaktion zu.

Das war alles.

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             SOZIALGERICHT UND JUSTIZMINISTERIUM

Jemand sagte, dass das Sozialgericht gebuehrenfrei ist.
In ihrer Verzweiflung reichte meine Mutter dasselbe Material im Sozialgericht ein. Sie betrachtete ihre Lage als sozialgefaehrdet und beschuldigte darin den Anwalt Wolf. Durch ihn, Oska und Vack hungerte sie und hat bereits 2 Monate ihre Miete nicht

bezahlt. Ihr drohte Rausschmiss aus der Wohnung.
Doch das Sozialgericht sah es nicht ein. Die Antwort lautete:

"In Ihrem Rechtsstreit gegen RA Wolf wird 1. Abschnitt des
Schriftsatzes zur Kenntnis uebersandt.
Fuer die von Ihnen erhobene Klage ist nicht das Sozialgericht, sondern das Amtsgericht zustaendig.

Es wird um schriftliche Mitteilung (2 x fach) bis zum 12. Mai 1998 gebeten, ob Sie mit einer Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht einverstanden sind.
Hochachtungsvoll!

Auf richterliche Anordnung
Geschaeftsstelle
Schalawa "

Es lag kein weiterer Schriftstueck im Briefumschlag vor:
VERGESSEN! Die ewig rauchende und mit Freundinnen telefonierende Schalawa hatte keine freie Hand fuer den erwaehnten 1.Abschnitt.

Ans Sozialgericht
                5. Mai 1998
An Justizsekretaerin Schalawa
      
Auf Ihre Anfrage vom 27.4.98 teile ich Ihnen mit, dass ich mit der Verweisung meiner Klage ans Amtsgericht NICHT EINVERSTANDEN BIN. Ich kann Gerichts- und RA- Kosten im Amtsgericht nicht tragen.
Hochachtungsvoll!
Frau Morgenstern".

Einige Wochen spaeter sah meine Mutter ihr Schreiben mit dem Stempel vom 7. Mai im Sozialgericht wieder. ES WAR RECHTZEITIG ANGEKOMMEN! Dennoch erging an sie ein folgender Beschluss:

"Sozialgericht
                Im Rechtsstreit

Frau Morgenstern gegen RA Wolf, Beklagter

Erlaesst der Vorsitzende der 1. Kammer, Praesident des Sozialgerichts, ohne muendliche Verhandlung am 11. Mai folgenden Beschluss: der Rechtsstreit wird an das zustaendige Amtsgericht
verwiesen.
                Gruende:

Fuer den vorliegenden Rechtsstreit ist nicht der Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit, sondern derjenige zur ordentlichen Gerichtsbarkeit eroeffnet.
               
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist gemaess den §§ 172, Abs. 1, 173 SGG
Beschwerde zum Landessozialgericht statthaft. Die Beschwerde ist binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Sozialgericht schriftlich oder zu Niederschrift des Urkundbeamten des Geschaeftsstelle einzulegen".

Ohne gewusst zu haben, dass ein solcher Beschluss je erlassen wird, weil sie doch am 5. Mai auf die Uebergabe ans Amtsgericht schriftlich (2xfach) verzichtete, hat Mama vorher die Beschwerde
ans Justizministerium  mit dem Vermerk "Herrn Minister persoenlich zu Haenden" gesendet.

Am 7. Mai antwortete ihr eine Ministerialraetin:

-4-
   
" Sehr geehrte Frau Morgenstern!
Im Auftrag von Herrn Staatsminister bestaetige ich den Eingang Ihrer Eingabe gegen den Rechtsanwalt Wolf. Mit gleicher Post
habe ich eine Ablichtung Ihrer Eingabe mit der Bitte um

Stellungnahme und Pruefung in standesrechtlicher Hinsicht der
RECHTSANWALTSKAMMER zugeleitet. Sobald mir die Stellungnahme
vorliegt, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurueckkommen.
Mit freundlichen Gruessen!"

Statt Weiterleitung an den Minister, leitete sie die Sache
in falsche Richtung. Es war nicht im Sinne meiner Mutter! DIE Rechtsanwaltskammer!..Es hat sich bereits herum gesprochen, dass eine Kraehe der anderen kein Auge aushackt.

Und irgendwie zeichnete sich wieder das Ping-Pong- Prinzip ab:
eine Abteilung spielte der anderen die Arbeit zu, ohne selbst
arbeiten zu wollen. Das Opfer interessierte niemanden. Die
Taeter bekamen die staatlichen Verteidiger.

             "Rechtsanwaltskammer. Koerperschaft des
             oeffentlichen Rechts

Eingangsbestaetigung

Sehr geehrte Frau Morgenstern! Ihr Schreiben ist bei uns eingegangen. Ihre Beschwerde wurde unter der Nummer ... registriert.

Wir haben Herrn RA Wolf zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach vorliegen der Rueckantwort wird der gesamte Vorgang der
zustaendigen Abteilung des Vorstandes zur Bearbeitung uebergeben.

Von dort werden Sie auch ueber das Ergebnis informiert. Die Abteilungen arbeiten ehrenamtlich und sind bestrebt, Ihr Anliegen umfassend zu bewerten, so dass von vorneherein damit zu rechnen ist, dass der Vorgang nicht kurzfristig abschliessend

bearbeitet werden kann. Wir hoffen dafuer auf Ihr Verstaendnis.
Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde durch die RA - Kammer hat fuer etwaige zivilrechtliche Ansprueche keine verjaehrungsunterbrechende Wirkung.

Die Zahlungsfrist der Gebuehrenforderungen des Rechtsanwalts wird durch die Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht gehemmt.
Mit freundlichen Gruessen!"

Ach, so ist das! Die Zahlungsfrist an Anwalt wird nicht gehemmt!
Aber die Rueckzahlung von 183 DM an Frau Morgenstern darf gehemmt werden?! Meine Mutter hatte keine Schulden
bei RA Wolf! Sie hat ihm alles im voraus bezahlt, aber er hat dafuer nicht gearbeitet und erstattet kein Geld zurueck!


-5-

"Rechtsanwaltskammer
Koerperschaft des oeffentlichen Rechts

Sehr geehrte Frau Morgenstern!
Ihr Schreiben an den Herrn Justizminister betreffend Herrn Ra
Wolf wurde uns uebergeben.
Das Schreiben war Anlass, eine Stellungnahme des beauftragten Rechtsanwalts einzuholen.

Nach Pruefung des beiderseitigen Vortrags vermag die RA-Kammer
schuldhafte standesrechtliche Pflichtverletzungen des Herrn Wolf
nicht festzustellen.
Ihre Darlegung, keine Klage einreichen zu koennen, ist unzutreffend.Sie haben zu den vorgetragenen Vorwuerfen eine Klage beim Sozialgericht eingereicht. Die Klage  hat das Sozialgericht ans Amtsgericht ueberwiesen.

(Ohne Zustimmung meiner Mutter- Autor M2)

Der Beschluss des Sozialgerichts vom 11. Mai 1998 liegt in Kopie hier vor.
Die Taetigkeit und die Entscheidungsfindung der Gerichte unterliegen nicht der Standesaufsicht der RA - Kammer. (Das haben wir nicht verlangt!- Autor M2)

Sollte Ihnen tatsaechlich aus der fehlerhaften Bearbeitung Ihrer Angelegenheit Schaden erwachsen sein, koennen Sie Ihren Anspruch aus dem Anwaltsvertrag nur vor dem zustaendigen Zivilgericht geltend machen. DAS IST BEREITS GESCHEHEN.

(Nein! Frau M. hat keine Klage ans Zivilgericht eingereicht, weil sie es nicht bezahlen kann!- Autor M2)

Aus den vorgenannten Gruenden haben wir das Pruefungsverfahren
gegen Herrn RA Wolf eingestellt und duerfen die Beantwortung
Ihres Anliegens als abgeschlossen betrachten.
Mit freunlichen Gruessen!

RA- Kammer im Auftrag des Vorstandes."
   
***

"Staatsministerium der Justiz

Betrifft: Ihre Beschwerde gegen RA Wolf
Bezug: Mein Schreiben an Sie vom 7. Mai 1998

Sehr geehrte Frau Morgenstern!
In vorbezeichneter Angelegenheit hat die RA- KAMMER nach PRUEFUNG
Ihrer Beschwerde KEINE standesrechtlichen Pflichtverletzungen des vorbezeichneten Rechtsanwalts feststellen koennen. Insofern
verweise ich auf das Schreiben der RA- Kammer, das Ihnen direkt
zugegangen ist.
Mit freundlichen Gruessen!
Ministerialraetin Z."

Verschaukelt! Ping- Pong, Pin-Pong...

Die RA - Kammer hat nichts geprueft.

"An Frau Ministerialraetin Z.
Betreff: Beschwerde gegen RA Wolf

Die RA-Kammer hat meine Beschwerde nicht geprueft. Sie hat von mir kein Beweismaterial angefordert. Niemand hat sich an mich gewandt. Niemand hat die Einsicht in die Dokumente genommen.

Die RA- Kammer hat faelschlicherweise behauptet, dass ich die
Klage im Zivilgericht eingereicht haette und dass deshalb das
Pruefungsverfahren gegen RA Wolf eingestellt wurde.
ICH HABE KEINE KLAGE im ZIVILGERICHT eingereicht.

Ich habe kein Vertrauen gegenueber der RA- Kammer. Ich habe Sie
nicht beauftragt, mich in das Wirrwar zu verwickeln.
Was Ihnen durch die RA - Kammer vorgetauscht wurde, ist der
Beweis dafuer, dass mein Misstrauen begruendet war.

- Sie empfehlen mir, einen Rechtsanwalt zu sprechen.
- Sie empfehlen mir, die ProzessKostenHilfe zu beantragen.
- Sie weisen darauf hin, dass das Justizministerium nicht befugt
ist, ueber Schadensansprueche gegen den RA Wolf zu entscheiden.

ABER IN MEINER BESCHWERDE GEHT ES UEBERHAUPT NICHT DARUM.
Bitte lesen Sie noch einmal aufmerksam meine Beschwerde. Sie liegt
dem Justizministerium vor.
ES GEHT UM INKOMPETENZ UND BETRUG , durch welche meine Existenz zerstoert wurde.

- In meiner Beschwerde vom 15.4.1998 koennen Sie nachlesen, dass
ich bereits den RA Oska konsultiert habe.
- Vors Gericht kann ich nicht gehen, weil die Prozesskostenhilfe
NUR im Gewinnfall gilt. Wenn man die Klage nicht gewinnt, muss
man die Gerichtskosten und die Anwaltskosten BEIDER SEITEN tragen.
- Der RA Wolf, der ohne mein Wissen die Berufung zurueckgenommen hat, haftet auf Schadenersatz gegenueber der Justizkasse (Gerichtskosten) und gegenueber der Anwaeltin der Gegenseite, die
faelschlicherweise gegen mich die Pfaendung durchsetzen will.
- Das Sozialgericht ist unentgeltlich, aber fuer die Klage wegen
Inkompetenz und Betrugs eines Anwalts nicht zustaendig.

- Herr Justizminister hat diesen Anwalt zugelassen. Ich bin davon ueberzeugt, dass Herr Justizminister ueber die festen Kriterien betreffs Inkopetenz und  moralisch-ethischer Defizite der zugelassenen Rechtsanwaelte verfuegt.
- Bitte uebergeben Sie Herrn Justizminister mein Schreiben.
Ich lege Ihnen hier Kopien des Briefwechsels mit dem Sozialgericht vor."

Aber Frau Ministerialraetin meldete sich nie wieder.

Es folgt Teil 8  http://www.proza.ru/2013/10/17/433

Auf dem Foto: Haare ausgefallen